Grundsätzlich wird die Vollmacht nach dem ersten Beratungsgespräch durch den Mandanten unterzeichnet. Sollten Sie jedoch bereits vorab die Einschaltung des Rechtsanwalts wünschen, so benötigen wir zur Legitimation gegenüber Gegnern, Gerichten oder sonstigen Behörden die unterzeichnete Vollmacht. Bitte leiten Sie uns hierzu die jeweilige Vollmacht in zweifacher Ausfertigung und im Original zu.
Um eine reibungslose Vorbereitung des Mandats zu gewährleisten bitten wir Sie, uns die unten angefügten Unterlagen (Mandantenfragebogen, Allgemeine Mandatsbedinungen) entweder vorab ausgefüllt und im Original zukommen zu lassen oder spätestens zur ersten Besprechung ausgefüllt mitzubringen.
Rechtsanwälte und Ärzte unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung, d.h. weder darf der Berufsträger von selbst irgendwelche Kenntnisse preisgeben, noch kann er dazu seitens von Behörden oder Gerichen dazu gezwungen werden. In bestimmten Fällen ist es jedoch unerlässlich, dass man den Berufsträger von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbindet. Für diese Fälle finden Sie nachfolgend die Entbindungserklärungen.
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